Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 21.02.2005 | BVerfG, 21.02.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,45
BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,45) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • DFR

    Anwaltsnotariat I

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch eine nicht angemessene Bewertung der spezifischen Fachkenntnisse bei der Zulassung von Anwaltsnotaren in einzelnen Bundesländern

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung von Rechtsanwälten auf ausgeschriebene Notarstellen im Bereich des Anwaltsnotariats - Anforderungen an die Kriterien für die Notarauswahl - Ungleichgewicht zwischen den Merkmalen der Befähigung und der fachlichen Eignung - Bestenauslese als Ziel der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur angemessenen Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine ausgeschriebene Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 6 BNotO

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    DAV begrüßt Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 17 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die notarielle Fachprüfung - das Kernstück des neugeregelten Zugangs zum Anwaltsnotariat (Dirk Kupfernagel; BRAK-Mitt. 2010, 197)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 304
  • NJW 2004, 1935
  • MDR 2004, 1027
  • NVwZ 2004, 1223 (Ls.)
  • DNotZ 2004, 560
  • DVBl 2004, 882
  • AnwBl 2004, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (243)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Die genaueren Kriterien für die Bewerberauswahl in § 6 Abs. 3 BNotO führte der Gesetzgeber 1991 ein, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren für die Vergabe von Notarstellen gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (BVerfGE 73, 280).

    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1986 (BVerfGE 73, 280) habe der Beschwerdeführer auf den Fortbestand des bisherigen Zulassungssystems nicht mehr vertrauen dürfen.

    Allerdings kann die Nähe zum öffentlichen Dienst für den Inhalt der gesetzlichen Regelung Bedeutung erlangen (vgl. BVerfGE 73, 280 ).

    Dessen Auswahlkriterien entsprechen den Erfordernissen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1986 eingefordert hat (vgl. BVerfGE 73, 280 ).

    Auch beim Zugang zum Zweitberuf rechtfertigt vor Art. 12 Abs. 1 GG allein die Sicherstellung einer qualitätsvollen vorsorgenden Rechtspflege Einschränkungen beim Berufszugang, soweit diese hierzu geeignet und erforderlich sind, die Bewerber nicht unverhältnismäßig belasten und den chancengleichen Zugang zum angestrebten öffentlichen Amt wahren (vgl. auch BVerfGE 73, 280 ).

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 1303/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 - - 1 BvR 1436/01 - - 1 BvR 1450/01 -.

    - 1 BvR 1303/01 -,.

    aa) Das Verfahren 1 BvR 1303/01.

    Dasselbe gilt allerdings für die jeweils erfolgreichen Mitbewerber, die mit 7, 40 Punkten (Verfahren 1 BvR 838/01) und 7, 10 Punkten (Verfahren 1 BvR 1303/01) ebenfalls im unteren Drittel des befriedigend abgeschnitten haben.

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 - - 1 BvR 1436/01 - - 1 BvR 1450/01 -.

    - 1 BvR 340/02 -,.

    bb) Das Verfahren 1 BvR 340/02.

  • OLG Celle, 23.10.2000 - Not 14/00
    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    gegen 1. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 -, 2. den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2000 - Not 14/00 -,.

    den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2000 - Not 14/00 -,.

    1. a) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2000 - Not 14/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2000 - Not 14/00 - und der Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle vom 10. Mai 2000 - 3835 Hannover - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; die Beschlüsse werden aufgehoben.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Eine Fortsetzung des Verfahrens vor den Fachgerichten kommt schon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht (vgl. BGH, DNotZ 1996, S. 905; DNotZ 1999, S. 252; BGHR, BNotO, § 111 n.F. Konkurrentenklage 1); dies gilt jedenfalls, wenn es der unterlegene Bewerber versäumt, seine Position im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern (vgl. BVerwG, DVBl 2004, S. 317).

    a) Im öffentlichen Dienst sind bei der Beurteilung der Eignung vor allem zeitnahe Beurteilungen heranzuziehen (vgl. BVerwG, DVBl 2004, S. 317 m.w.N.), die bei der Übernahme weiterer oder neuer Ämter auch auf diese zugeschnitten sind.

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Unter Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 102, 197 ).

    Eingriffe in dieses Recht sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, der auch für Maßnahmen gilt, die die Freiheit der Berufswahl betreffen (vgl. BVerfGE 102, 197 m.w.N.), nur auf der Grundlage einer Regelung zulässig, aus der sich hinreichend deutlich die gesetzgeberische Entscheidung über den Umfang und die Grenzen des Eingriffs ergibt.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 7. Aufl., 2004, Art. 33 Rn. 13; vgl. auch BVerfGE 92, 140 und BVerfG, NJW 2003, S. 3111 ).

    Es ermöglicht eine einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers, die in eine Prognose einmündet (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Lässt der Gesetzgeber unterschiedliche Ausgestaltungen desselben Berufs zu und ist die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Haupt- und im Zweitberuf möglich, wirken sich solche Unterschiede nicht nur im Hinblick auf Regelungen der Berufsausübung aus (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 237 ; 98, 49 ), sondern vor allem im Hinblick auf die grundgesetzkonforme Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und die verfassungsrechtlich zulässigen Einschränkungen der Berufswahl.

    Diese ergeben sich zwangsläufig daraus, dass zwar in beiden Notariatsformen der Notar Inhaber eines öffentlich Amtes ist, das Berufsbild jedoch unterschiedlich ausgestaltet ist (vgl. BVerfGE 98, 49 ), was sich auf die Berufszugangsvoraussetzungen auswirkt.

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    gegen 1. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 -,.

    1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2000 - 1 Not 5/2000 - verletzen den Beschwerdeführer zu III. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Dabei sind an Bestimmtheit und Erkennbarkeit der gesetzlichen Einschränkung der Freiheit der Berufswahl strengere Anforderungen zu stellen als an Regelungen, die nur die Berufsausübung betreffen (vgl. BVerfGE 54, 237 ).

    Lässt der Gesetzgeber unterschiedliche Ausgestaltungen desselben Berufs zu und ist die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Haupt- und im Zweitberuf möglich, wirken sich solche Unterschiede nicht nur im Hinblick auf Regelungen der Berufsausübung aus (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 237 ; 98, 49 ), sondern vor allem im Hinblick auf die grundgesetzkonforme Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und die verfassungsrechtlich zulässigen Einschränkungen der Berufswahl.

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 2/97

    Wirksamkeit des Auswahlverfahrens für Notare in Bayern nach dem

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 30/00

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 4/98

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Anwärterdienstes für Notar bei der

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 18/95

    Notarrecht - Anfechtbarkeit - Rechtsschutzbedürfnis

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 6/01

    Gewichtung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Rahmen des Auswahlverfahrens

  • OLG Köln, 07.02.2001 - 2 VA (Not) 35/00
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    bb) Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung - einer auf Dauer angelegten und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ) - geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

    (aa) Die Beschwerdeführerin zu III. 4. ist in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für den Beschwerdeführer zu III. 2. nicht zum Zwecke der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage, mithin nicht beruflich, tätig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit allerdings ergänzende Sonderregelungen (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 205 ; 110, 304 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris, Rn. 15).

    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 108, 282 ; 110, 304 ).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Allerdings basiert die Auswahlentscheidung, d.h. der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahl, in der Praxis vor allem auf dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17789
BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02 (https://dejure.org/2005,17789)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2005 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02 (https://dejure.org/2005,17789)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02 (https://dejure.org/2005,17789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Judicialis

    RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVG § 61 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 113 Abs. 2 S. 3
    Festsetzung des Gegenstandswertes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 838/01
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 -.

    - 1 BvR 340/02 -,.

    Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Gegenstandswert von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 838/01, von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 1303/01 und von 10.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 340/02.

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 1303/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 838/01
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 -.

    - 1 BvR 1303/01 -,.

    Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Gegenstandswert von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 838/01, von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 1303/01 und von 10.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 340/02.

  • OLG Celle, 23.10.2000 - Not 14/00
    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 838/01
    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2000 - Not 14/00 -,.

    c) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2000 - Not 14/00 -,.

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 838/01
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 16. August 2001 - Not 16/01 -,.
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 30/00

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 838/01
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28027
BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02 (1) (https://dejure.org/2005,28027)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2005 - 1 BvR 340/02 (1) (https://dejure.org/2005,28027)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 1 BvR 340/02 (1) (https://dejure.org/2005,28027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Judicialis

    RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 1303/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 -.

    - 1 BvR 1303/01 -,.

    Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Gegenstandswert von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 838/01, von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 1303/01 und von 10.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 340/02.

  • OLG Celle, 23.10.2000 - Not 14/00
    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02
    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2000 - Not 14/00 -,.

    c) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2000 - Not 14/00 -,.

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 16. August 2001 - Not 16/01 -,.
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 30/00

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 -,.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 - - 1 BvR 1436/01 - - 1 BvR 1450/01 -.

    - 1 BvR 340/02 -,.

    bb) Das Verfahren 1 BvR 340/02.

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 838/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes

    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 -.

    - 1 BvR 340/02 -,.

    Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Gegenstandswert von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 838/01, von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 1303/01 und von 10.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 340/02.

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 1303/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 -.

    - 1 BvR 340/02 -,.

    Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Gegenstandswert von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 838/01, von 75.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 1303/01 und von 10.000 EUR für das Verfahren 1 BvR 340/02.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht